Sebastian Kneipp wirkte im 19
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Unterallgäu
Einwohner
16.648 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86825
Vorwahl
08247
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Großried, Hartenthal, OberesHart, Obergammenried, Osterlauchdorf, Schöneschach, UnteresHart, Untergammenried
Gemeinde Bad Wörishofen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:30
- Dienstag: Geschlossen
- Mittwoch: 08:00 - 11:30
- Donnerstag: Geschlossen
- Freitag: 08:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Neubau des Schülerwohnheims an der Berufsschul-Außenstelle in Bad Wörishofen ist geplant, mit einem Haushaltsansatz von 3,2 Millionen Euro plus 150.000 Euro für eine PV-Anlage. Zudem sind erste Grundlagenermittlungen für den möglichen Neubau einer Turnhalle am Berufsschulzentrum Bad Wörishofen vorgesehen, wofür 30.000 Euro eingeplant sind.
Ein Bebauungsplan für den Neubau muss noch aufgestellt werden, hierfür muss der Landkreis und die Stadt einen Städtebaulichen Vertrag schließen. Der bestehende Flächennutzungsplan von 1997 berücksichtigt Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Lebensgrundlagen, aber es gibt keine spezifischen neuen Entwicklungen zum Bebauungsplan in den aktuellen Nachrichten.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.