Sebastian Kneipp wirkte im 19
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Unterallgäu
Einwohner
16.648 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86825
Vorwahl
08247
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Großried, Hartenthal, OberesHart, Obergammenried, Osterlauchdorf, Schöneschach, UnteresHart, Untergammenried
Gemeinde Bad Wörishofen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:30
- Dienstag: Geschlossen
- Mittwoch: 08:00 - 11:30
- Donnerstag: Geschlossen
- Freitag: 08:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Neubau des Schülerwohnheims an der Berufsschul-Außenstelle in Bad Wörishofen ist geplant, mit einem Haushaltsansatz von 3,2 Millionen Euro plus 150.000 Euro für eine PV-Anlage. Zudem sind erste Grundlagenermittlungen für den möglichen Neubau einer Turnhalle am Berufsschulzentrum Bad Wörishofen vorgesehen, wofür 30.000 Euro eingeplant sind.
Ein Bebauungsplan für den Neubau muss noch aufgestellt werden, hierfür muss der Landkreis und die Stadt einen Städtebaulichen Vertrag schließen. Der bestehende Flächennutzungsplan von 1997 berücksichtigt Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Lebensgrundlagen, aber es gibt keine spezifischen neuen Entwicklungen zum Bebauungsplan in den aktuellen Nachrichten.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung