Sebastian Kneipp wirkte im 19
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Unterallgäu
Einwohner
16.648 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86825
Vorwahl
08247
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Großried, Hartenthal, OberesHart, Obergammenried, Osterlauchdorf, Schöneschach, UnteresHart, Untergammenried
Gemeinde Bad Wörishofen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:30
- Dienstag: Geschlossen
- Mittwoch: 08:00 - 11:30
- Donnerstag: Geschlossen
- Freitag: 08:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Neubau des Schülerwohnheims an der Berufsschul-Außenstelle in Bad Wörishofen ist geplant, mit einem Haushaltsansatz von 3,2 Millionen Euro plus 150.000 Euro für eine PV-Anlage. Zudem sind erste Grundlagenermittlungen für den möglichen Neubau einer Turnhalle am Berufsschulzentrum Bad Wörishofen vorgesehen, wofür 30.000 Euro eingeplant sind.
Ein Bebauungsplan für den Neubau muss noch aufgestellt werden, hierfür muss der Landkreis und die Stadt einen Städtebaulichen Vertrag schließen. Der bestehende Flächennutzungsplan von 1997 berücksichtigt Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Lebensgrundlagen, aber es gibt keine spezifischen neuen Entwicklungen zum Bebauungsplan in den aktuellen Nachrichten.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.